Kreditvertragsrecht – Teil 09 – Der Rahmenkredit


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


1.2.10. Flexible Kreditangebote für Verbraucher: Der Rahmenkredit

Viele Verbraucher kennen die Situation, dass ein finanzieller Engpass besteht oder dass eine größere Investition ansteht, zu der noch die finanziellen Mittel fehlen. Einen Darlehensvertrag bei der Bank abzuschließen erscheint vielen zu riskant, weil solche Verträge zumeist mit langen Laufzeiten und hohen Zinsen verbunden sind. Das Konto zu überziehen vermeiden die meisten Verbraucher, weil dies zum Teil mit noch höheren Zinsen verbunden ist.

Aus diesen Umständen resultiert bei vielen Verbrauchern das Bedürfnis nach einem flexibleren, günstigeren Kredit, der ihnen mehr Möglichkeiten bietet, ohne sie auf der anderen Seite gleichsam einzuschränken. Viele Banken bieten genau zu diesem Zweck sogenannte Rahmenkredite (auch Abrufkredite genannt) an, der ihren Kunden eben diese Flexibilität zu relativ günstigen Preisen ermöglichen soll.
Ein solcher Rahmenkredit unterscheidet sich von anderen bekannten Kreditformen wie Ratenzahlungsdarlehen, Dispokredit oder Kreditkarte in vielen Hinsichten.

Bei einem Rahmenkredit eröffnet der Kreditnehmer bei der anbietenden Bank ein Konto und vereinbart mit der Bank einen Kreditrahmen, der bei manchen Banken bis 10.000 EUR, bei anderen Banken bis zu 50.000 EUR gehen kann. Von diesem Konto aus kann dann der Kreditnehmer nach Bedarf beliebige Beträge abrufen, bis zur Grenze des mit der Bank vereinbarten Rahmens.
Für die Tilgung werden von der Bank oftmals Mindestraten gefordert, z.B. 2 Prozent vom aktuellen Kreditbetrag im Monat. Hat also der Kunde seinen Rahmen bis auf 10.000 EUR ausgeschöpft, so müsste er in diesem Fall monatlich mindestens 2.000 EUR zurückbezahlen. Bei anderen Banken ist es nur 1 Prozent vom aktuellen Kreditbetrag, wieder andere bieten den Kunden sogar an, die Höhe der Rückzahlung selbst festzulegen. Sondertilgungen in beliebiger Höhe oder sogar die vollständige Kreditrückzahlung sind bei allen Banken jederzeit und ohne weitere Bedingungen oder Kostenfolgen möglich.

Darin besteht bereits der erste große Vorteil des Rahmenkredits: im Gegensatz zu einem Ratenzahlungs-Darlehen muss sich der Verbraucher nicht auf eine bestimmte monatliche Rückzahlungsrate festlegen, sondern kann relativ frei und spontan bestimmen, was er wann zurückbezahlen möchte und kann. Hat er also in dem einen Monat mehr Kapital zur Verfügung, kann er mehr zurückbezahlen, im nächsten Monat dann weniger. Dies ist bei einem Darlehensvertrag in aller Regel nicht möglich. Darüber hinaus werden in einem Ratenzahlungs-Darlehen Vorfälligkeitsentschädigungen fällig, wenn der Kunde eine größere Rate oder gar den ganzen Darlehensbetrag vorzeitig zurückbezahlen will. Das sind Schadensersatzleistungen an die Bank, weil diese durch die frühere Rückzahlung weniger Zinsen erhält. Solche Vorfälligkeitsentschädigungen gibt es beim Rahmenkredit nicht. Der Kunde bestimmt frei, wie viel er wann zurückbezahlen will.
Ein weiterer großer Vorteil des Rahmenkredites ist, dass der Kunde wie bei einem Girokonto den Kreditrahmen jederzeit erneut nutzen kann, solange er immer wieder Beträge zurückgezahlt hat - der Kunde muss sich nur im Rahmen der mit der Bank vereinbarten Grenze bewegen. Dadurch unterscheidet sich der Rahmenkredit wiederum von einem normalen Darlehen und Ratenzahlungs-Darlehen, bei denen der Kunde nur einmal die Darlehenssumme ausbezahlt bekommt.
Außerdem ist der Kunde nicht wie bei seinem Girovertrag an bestimmte Konditionen gebunden, sondern kann sich im Vorhinein, bestenfalls nach fachkundiger Beratung, das beste und passendste Angebot heraussuchen.
Die Zinsen der Rahmenkredite können sich allerdings mit den jeweiligen Marktzinsen verändern. Bei vielen Angeboten sind sogar bereits bei Vertragsschluss Zins-Veränderungen eingeplant und der Zinssatz steigt nach den ersten 12 Monaten erheblich an. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, ob sich nicht ein vermeintlich gutes Angebot auf den zweiten Blick als eher teuer herausstellt. Wenn ein Angebot zwar einen etwas höheren Zinssatz beinhaltet, dieser aber auf vier Jahre festgeschrieben ist, kann dies letztlich günstiger sein, als ein geringerer Zinssatz, der aber schon nach einem Jahr um mehrere Prozent ansteigt.
Im Rahmen von Angeboten, bei denen eine Überziehung des Kreditrahmens ermöglicht wird, erhöhen sich ab der Überziehung die Zinssätze ebenfalls noch einmal.
Bei vielen Banken hängt die Verzinsung von der Bonität der Kunden ab. Einige Banken koppeln die Angebote sogar daran, ob der Kunde aus der Region ist oder nicht. Wichtig ist außerdem, dass die meisten Banken die Rahmenkredite nur für solche Personen anbieten, die ein regelmäßiges Einkommen haben.

Beispiel

Frau Preis hat im letzten Monat viel Geld ausgegeben. Auf ihrem Konto sind am Monatsende nur noch 12,50 EUR - sie braucht aber noch mindestens 150 EUR zum Einkaufen und für die Bezahlung ihrer Handyrechnung. Überzieht sie ihr Konto, werden hohe Zinsen fällig. Deshalb entschließt sich Frau Preis dazu, einen Rahmenkreditvertrag bei der C-Bank abzuschließen. Als Kreditrahmen werden 5.000 EUR vereinbart. Frau Preis kann nun immer, wenn sie es braucht, verschiedene Beträge bis zu einem Gesamtwert von 5.000 EUR in Anspruch nehmen und immer wenn sie gerade Geld übrig hat, die Summe zurückbezahlen. So kann sie sich über künftige finanzielle Engpässe hinweghelfen. Dafür muss sie bestimmte Zinsen auf den jeweils von ihr in Anspruch genommenen Kredit bezahlen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Alena Kehret, wissenschaftliche Mitarbeiterin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9.


 

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Carola Ritterbach
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Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

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Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

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  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
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  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
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  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

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