Websiten abmahnsicher gestalten – Teil 02 – Aufbau und Struktur einer Webseite

1.1. Aufbau und Struktur einer Webseite

Durch die Eingabe der Internetadresse in den Webbrowser stellt der Internetnutzer die Verbindung zu einem Rechner her, der die Daten dieser Webseite gespeichert hält . Diesem Rechner ist eine eigene IP-Adresse zugeordnet, die aus einer Zahlenkombination besteht und den ihr zugeordneten Host identifizierbar macht. Eine Domain hat damit in erster Linie eine Adressfunktion .

Ein Host (Hostname) bezeichnet einen Rechner in einem Netzwerk. Im Rahmen seines Aufgabenfeldes des Domainhostings bietet der Internetdiensteanbieter Domains an und registriert diese anschließend. Darüber hinaus können ebenso Server, E-Mails oder Webseiten auf einem Webserver gehostet werden.

Der Domainname ist Teil des Uniform Ressource Locator (URL). Mit Hilfe des URL wird der Speicherort und das Format einer bestimmten Datei auf einem Rechner identifiziert . Die URL ist mithin die eigentliche Internetadresse, mit der die Inhalte im Internet abgerufen werden können. Zentraler Bestandteil des URL ist der Domainname .
Die URL-Adresse https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Rechtsinfos/ IT-Recht/Internetrecht/Abmahnung/[Dateiname] besteht aus folgenden Elementen:

  • https:// Hypertext Transfer Protocol, Übertragungsprotokoll, welches dem Webserver bzw. -browser unabhängig der Betriebssysteme den Abruf einer Seite mitteilt .
  • www. World Wide Web; Hostname: Die Inhalte eines Webangebots sind auf diesem Server eines lokalen Netzwerkes hinterlegt.
  • brennecke Domainname ist frei bestimmbar; Voraussetzung: noch nicht unter der Domainendung vergeben
  • .pro/ (generische) Domainendung (--> 1.1.2.)
  • Rechtsinfos/ Verzeichnispfad zu dem Dokument auf dem Computer, welcher durch den Webseiteninhaber frei bestimmbar ist
  • IT-Recht/ Internetrecht/AbmahnungName des Unterverzeichnisses im Verzeichnis Rechtsinfos/
  • [Dateiname] Dateiname des Dokuments in dem oben benannten Verzeichnis

Die einzelnen Bestandteile einer Webseite werden von rechts nach links gelesen und sind jeweils durch einen Punkt oder einem Schrägstrich voneinander getrennt . Nach Eingabe des URL in das Adressfeld des Browsers soll eine Domain zu der gewünschten Webseite führen . Fehlt bei der Angabe des URL ein Verzeichnispfad oder ein Dateiname, wird von dem angesprochenen Server automatisch eine Standarddatei aus dessen Wurzelverzeichnis (sog. root directory) angefordert . Vor allem in der Werbung werden regelmäßig nur der Domainname und die Domainendung angegeben. Diese wird dann im Webbrowser des Internetnutzers als Homepage geladen . Die Webseite setzt sich grundsätzlich aus der hierarchischen Ebenen Domainendung und des individuellen Domainnamens zusammen, der unter der Domainendung angeordnet ist .


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Websiten abmahnsicher gestalten“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Sandra Kuley, Bachelor of Laws (LL.B.), erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-42-7.


 

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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2015


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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