Bankzulassungsrecht – Teil 01 – Einführung, Kreditwesengesetz

1 Einführung

Das Bankzulassungsrecht wird von einer Vielzahl rechtlicher Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene geprägt, die zum Ziel haben, sowohl auf nationaler Ebene, als auch auf europäischer Ebene einen stabilen Bankensektor zu gewährleisten und die Geldwäsche zu bekämpfen. Auf nationaler Ebene gilt in erster Linie das Kreditwesengesetz (kurz: „KWG“) für die Erlaubnis, ein Bank- bzw. Finanzdienstleistungsgeschäft zu betreiben sowie die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleistungsinstitute. Das Kreditwesengesetz schreibt Reglungen für Banken und Finanzdienstleistungsinstituten vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben. Auf diese Weise sollen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden, die das reibungslose Funktionieren des Bankenapparates stören könnten. Daneben gibt es einige Spezialgesetze, wie das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (kurz: „ZAG“). Das ZAG ermöglicht Zahlungsinstituten, Dienstleistungen im Zahlungsverkehr anzubieten, ohne selbst Kreditinstitut zu sein. Im Vergleich zum Kreditwesengesetz sind die Voraussetzungen für eine Erlaubnispflicht im Bereich des ZAG weniger streng.

Das Bankenzulassungsrecht ist keine Materie, die ausschließlich für große Kreditinstitute gilt. Die Vorschriften des Kreditwesengesetzes oder des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten können bereits auf kleinere Unternehmen Anwendung finden, die nur nebenbei einzelne Finanzdienstleistungen anbieten möchten, um ihren Kunden beispielsweise eine bequeme Zahlungsart zu ermöglichen, während ihre Haupttätigkeit mit dem klassischen Bankenrecht nichts zu tun hat. Diese Unternehmen unterstehen auf nationaler Ebene wie die üblichen Kreditinstitute der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: „BaFin“) und auf europäischer Ebene der Europäischen Zentralbank (kurz: „EZB“) als zentrale europäische Bankenaufsicht.

Oft ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass Finanzdienstleistungen erbracht werden, wie z.B. bei Kundenkartensystemen, Geschenkgutscheinen oder Bonuskarten oder wenn der Telekommunikationsdienstleister eine eigene Zahlungsabwicklung für Musik oder Apps anbietet oder der Verbraucher nach einem Online-Einkauf eine Sofort-Überweisung tätigen kann. Für all diese Dienstleistungen kann eine Erlaubnis nach dem ZAG erforderlich sein.

In diesem Buch werden die wichtigsten Regelwerke im Bankenzulassungsrecht, die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bankenerlaubnis und die verschiedenen Aufsichtsinstitute dargestellt. Betrachtet werden dabei insbesondere die erlaubnispflichtigen Banken- und Finanzdienstleistungen nach dem KWG und dem ZAG.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Bankzulassungsrecht“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Patricia Deutsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-71-7.


 

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Stand: Januar 2017


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

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