Paneuropäische Lizenzierung für Online Musik

Die EU-Kommission hat Vorschläge für eine Vereinfachung der Lizenzierung von Rechten im europäischen Online-Musikhandel veröffentlicht.

Danach sollen die Rechteinhaber in Zukunft eine europäische Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in der gesamten EU beauftragen können. Damit würde eine Lizenzierung der Urheberrechte für alle 25 EU-Staaten ausreichend sein. Die Online-Musikshop Betreiber, also die Rechtenutzer, sollen ebenfalls nur noch mit einer Verwetungsgesellschaft ihrer Wahl für das gesamte Europageschäft abrechnen können.

Für diese Lösung spricht, dass sowohl Rechteinhaber als auch -nutzer sich bisher bei jeder Verwertungsgesellschaft einzeln registrieren lassen bzw. mit Ihr die Nutzungsrechte einzeln aushandeln mussten. Dies gestaltete sich in der Vergangenheit als umständlich und teuer.

Gegner einer Einheitslösung führen an, dass dadurch der Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften zum Nachteil der Rechteinhaber verschärft werden könnte. Darüber hinaus wird von kleinen Labels befürchtet, dass große Verwertungsgesellschaften nur noch mit den großen Anbietern Verträge abschließen und sich die kleinen Anbieter zu teureren Konditionen mit den kleineren Verwertungsgesellschaften einlassen müssen.

Andererseits sind sich alle Beteiligten einig, dass das Online-Musikgeschäft weiter angekurbelt werden muss, da die europäischen Umsätze aufgrund der verschiedenen Lizenzierungssysteme weit hinter den Umsätzen in den USA liegen.


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Stand: September 2005


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Daten, Karten, Texten (wie z.B. Vertragswerken oder AGB in ihrer Gesamtheit), Fotos oder Bildern. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge zur Regelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder zur Übertragung von Nutzungsrechten für Agenturen, Künstler, Firmen, Rechteverwerter und Medienunternehmen. Er prüft und gestaltet Verwertungsverträge, setzt Verwertungsrechte durch und schützt diese. Er berät bei der Gestaltung von  Webseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbeauftritten und Prospekten und prüft deren rechtssichere Darstellung. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen wegen verletzten Urheberrechten an Bildern, Texten, Musik, Videos und anderen Werken. Er vertritt Autoren und Urheber bei der Durchsetzung angemessener Vergütungsansprüche, beispielsweise aufgrund erweiterter Nutzung.

Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Brennecke bietet Vorträge, Seminare und Schulungen im Urheberrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


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