Grundstücks Erwerbsbeschränkungen in Polen (Teil. I)

1. Privatrecht

Der Immobilienverkehr für Ausländer unterliegt in Polen einigen gesetzlichen Beschränkungen, zu denen in erster Linie das Gesetz vom 24. März 1920 über den Immobilienerwerb durch Ausländer (Gesetz) gehört. Danach bedarf in Polen ein Ausländer zum Erwerb von Immobilien einer staatlichen Genehmigung. Ausländer im Sinne des Gesetzes ist z. B. eine natürliche Person, die keine polnische Staatsangehörigkeit besitzt, eine juristische Person, die ihren Sitz im Ausland hat oder eine juristische Person, die unmittelbar oder mittelbar durch die vorstehend genannten Personen oder Gesellschaften kontrolliert wird. Nach dem Gesetz unterliegt auch der Erwerb oder die Übernahme von Geschäftsanteilen oder Aktien einer Handelsgesellschaft mit Sitz auf dem Gebiet der Republik Polen, die z. B. Eigentümerin von Grundstücken ist, dem Genehmigungszwang wenn infolge dieses Grundstückserwerbs oder der Übernahme von Geschäftsanteilen bzw. Aktien diese Gesellschaft zu einer kontrollierten Gesellschaft wird. Der Grundstückserwerb in Polen durch nicht polnische Staatsangehörige in den oben bezeichneten Fällen ist ohne die erforderliche Genehmigung nichtig und kann nachträglich nicht geheilt werden.

Ausnahmen von der Immobiliengenehmigungspflicht:

Ausländer aus den EU-Mitgliedstaaten sind beim Erwerb von Grundstücken zu Wirtschaftszwecken vom Genehmigungszwang grundstätzlich befreit. Im Unterschied dazu wird der Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Immobilien sowie der Erwerb einer zweiten Wohnung der staatlichen Aufsicht durch Übergangsregelungen weiterhin unterstellt.


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Stand: Juni 2005


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Portrait Tilo-Schindele Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

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  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

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