Die „Nebenkosten“ beim Unfall

Die Versicherer haben in der Regel das Interesse, den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten. Deshalb werden regelmäßig Abfindungsangebote von den Versicherern unterbreitet. Dabei wird mit schnellem Geld gewunken. Das Interesse der Versicherer liegt darin, Anwälte aus der Bearbeitung auszuschließen. Somit können die Versicherer darauf bauen, dass der Geschädigte nicht alle Schadenspositionen geltend machen wird. Insbesondere die Nebenkosten werden gern übergangen. In der Folge sollen einige ,,Nebenkosten`` dargestellt werden (nicht anschließend).

Verschrottungskosten

Liegt bei dem Fahrzeug ein Totalschaden vor und ist kein Restwert mehr zu erzielen, ist das Fahrzeug bei einem Verwerter zu entsorgen. Die hierfür entstehenden Kosten sind gegen Nachweis zu ersetzen.

Umbaukosten

Dabei handelt es sich um Kosten, die entstehen, um Geräte aus dem Fahrzeuge auszubauen, welche nicht beschädigt wurden und aufgrund des Totalschadens des Fahrzeuges nicht mehr ihn diesem verwandt werden. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht einheitlich. Einvernehmen besteht lediglich dahingehend, dass bei Beachtung der Geräte bei der Pkw-Bewertung (Benennung im Gutachten) keine weitere Entschädigung erfolgt. Sind die Geräte nicht im Gutachten berücksichtigt worden, sind die Umbaukosten grundsätzlich zum ersetzen. Unsicher ist, ob die Umbaukosten fiktiv abgerechnet werden können. Tipp: Da hier keine eindeutige Aussage möglich ist, wird empfohlen, die vorbenannten Geräte gegen Rechnung von Dritten aus- und umbauen zu lassen. Diese Kosten sind zu ersetzen. Die Kosten sind begrenzt auf den Zeitwert der Geräte.

Ummeldekosten

Muss das Fahrzeug aufgrund eines Totalschadens ersetzt werden, sind auch die Kosten für die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Pkws erstattungsfähig.

Autobahnvignette

Liegt ein Totalschaden vor oder muss die Frontscheibe gewechselt werden, ist auch die Autobahnvignette zu ersetzen, da diese nicht zerstörungsfrei von der Scheibe abgelöst werden kann. Im Einzelnen ist jedoch zu prüfen, welcher Zeitanteil noch zu vergüten ist.

Standkosten

Diese sind im angemessenen Rahmen ebenfalls zu ersetzen. Der Geschädigte muss jedoch besonders auf die Schadensminderungspflicht achten.


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Stand: Mai 2006


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Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
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  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
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