Sicherungspflichten und strafrechtliche Verantwortung eines Bauherrn

Der Bauherr ist auf einer Baustelle grundsätzlich verantwortlich für die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten und die ordnungsgemäße Absicherung der dort auszuführenden Arbeiten. Er muss die Einhaltung aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gewährleisten. Aus den Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn resultiert eine Garantenstellung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften geht grundsätzlich mit Auftragserteilung vom Bauherrn auf das Unternehmen über, das von ihm mit der Ausführung dieser Arbeiten betraut wird. Ohne besondere Anhaltspunkte für die Vernachlässigung von Sicherungspflichten durch das beauftragte Unternehmen oder andere mangelhafte Leistungen ist der Bauherr nicht verpflichtet, dieses zu überwachen. Etwas anderes gilt, wenn der Bauherr erkennt oder erkennen müsste, dass das beauftragte Unternehmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlichen Sicherungspflichten vernachlässigt bzw. nicht einhält. Seine eigenen Verkehrssicherungspflichten leben dann wieder auf und er muss aktiv werden. Insbesondere wenn die hierdurch für die Arbeiten eröffneten Gefahrenquellen so offensichtlich sind, dass selbst ein Laie erkennen könnte, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nicht erfüllt sind. Werden auf der Baustelle beschäftigte Arbeiter infolge der Vernachlässigung der Sicherungspflichten durch das beauftragte Unternehmen verletzt, trägt der Bauherr grundsätzlich die strafrechtliche Verantwortung für den Verletzungserfolg, wenn er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass die Sicherheitserfordernisse nicht eingehalten wurden. Ob dies der Fall ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.


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Stand: September 2006


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Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Kaiser bietet Vorträge, Seminare und Schulungen zu folgenden Themen an

  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
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  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
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Gericht / Az.: OLG Stuttgart, Urteil vom 05.04.2005, Az. 5 Ss 12/05
Normen: StGB §§ 222,13

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