Der Rechtsanwalt als Begleiter im Mediationsverfahren

Die Mandanten erwarten zunehmend von der Anwaltschaft nicht nur eine Beratung in rein rechtlicher Hinsicht, sondern auch ein optimales Konfliktmanagement, welches die wirklichen Interessen berücksichtigt. Als Konfliktlösungsmöglichkeit wird hier zunehmend die Mediation genannt, denn insbesondere wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich komplexe Konflikte im Wirtschaftsrecht können im Rahmen der Mediation einer schnelleren und kostengünstigeren Lösung zugeführt werden.

In der Praxis kommen folgende Tatsachen hinzu:

- Vermehrt werden Mediationsklauseln in Verträgen aufgenommen, die im Konfliktfall bei Scheitern der bilateralen Verhandlung die Durchführung eines Mediationsverfahrens vorsehen.
- Gegenwärtig und verstärkt in der Zukunft wird gerichtsnahe Mediation praktiziert.


Die Begleitung eines Mediationsverfahrens durch den Anwalt ist ein neues Aufgabenfeld. Insbesondere in Wirtschaftsmediationen wird die anwaltliche Präsenz im Mediationsverfahren von den Mediatoren begrüßt, da so eine qualifizierte Erarbeitung einer tragfähigen Lösung unter Einbeziehung von Rechtsfragen möglich ist. Der Mediator muss als neutraler Dritter die Allparteilichkeit wahren und darf keinen rechtlichen Rat (Fußnote) einer Partei erteilen. Dagegen muss der begleitende Anwalt die Interessen seinens Mandanten vertreten.
Da sich das Mediationsverfahren vom Gerichtsprozess grundlegend unterscheidet, bedarf es für die Anwälte eine intensivere Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Mediation, um für ihre Mandantschaft den optimalen Nutzen im Mediationsverfahren zu realisieren. Eine unreflektierte Strategie des Anwalts kann zum Scheitern der Mediation und so zu höheren Kosten des Mandanten führen.

Die Tätigkeit eines Anwalts als Begleiter im Mediatonsverfahren umfasst insbesondere:
- Prüfung des Sachverhaltes auf die Geeignetheit zur Klärung im Mediationsverfahren;
- Rücksprache mit der Gegenseite zur Konfliktlösungsmöglichkeit im Mediationverfahren;
- Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Mediators;
- Beratung bei Abschluss der Mediationsvereinbarung (Fußnote);
- Begleitung im Mediationsverfahren (Fußnote);
- Unterstützung bei der abschließenden Mediationsvereinbarung.

Hinsichtlich der Kosten des begleitende Anwalt können sowohl Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Fußnote) vereinbart werden als auch eine individuelle Stundensatzvereinbarung. Regelmäßig liegen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beim Mediationsverfahren unterhalb der Kosten im Gerichtsverfahren.


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Stand: 12/2006


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