Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Verkehrsrecht-Allgemein



Haftungsrecht: Straßenrondell: Haftungsquote bei Verstoß gegen „rechts vor links“
 
Änderung der StVO in Kraft getreten – Neues für Inline-Skater und Radfahrer
 
Haftungsrecht: Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt – 1/3 Mitverschulden
 
Benutzung eines Palm Organizers im Straßenverkehr
 
Bloße Handhabung eines Mobiltelefons stellt noch keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar
 
Alkoholverbot für Fahranfänger seit dem 01.08.2007
 
Trunkenheitsfahrt: Ein zu kurzer Abstand nach Alkoholkonsum kann den Führerschein kosten
 
Zur Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
 
Personenbeförderung
 
Telefonieren im Straßenverkehr, Teil 1
 
Pkw-Unfallverhütungstraining: Bundesweite Kurse der VBG zur Fahrsicherheit
 
Fahruntauglichkeit: Nach einer Krankenhausbehandlung mit Medikamenten ist eine „Trunkenheitsfahrt“ möglich
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Telefonieren im Straßenverkehr, Teil 2
 
Telefonieren im Straßenverkehr, Teil 4
 
Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in AGB - Beispiel Autowaschanlage
 
Der Anwendungsbereich der CMR
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Fahrzeug- und Personenschäden durch Dachlawinen
 
Telefonieren im Straßenverkehr, Teil 3
 
Ordnungswidrigkeit: Fußgängerzone: Rechtsanwalt darf seine Post nicht mit dem Auto holen
 
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
 
IT Sicherheit Teil 9/3 Haftung des Datenschutzbeauftragten
 
Ansprüche Dritter bei Tötung eines Verkehrsteilnehmers, Teil 2
 
Ausländischer Führerschein: Wer einen anderen sein Fahrzeug fahren lässt, muss erst dessen Führerschein prüfen
 
Trunkenheitsfahrt: Hohe BAK reicht nicht für Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit
 
Unfall durch feindliches Grün
 
Einführung in das Transportrecht
 
Einordnung von Inline Skatern im Straßenverkehr
 
Haftung der Gemeinde für Sturz von Fußgänger auf einem schneebedeckten Weg
 
BGH Urteil I ZR 115/12 vom 9. Oktober 2013
 
Das internationale Lufttransportrecht – Eine Einführung (Teil I)
 
BGH Beschluss XII ZB 240/05 vom 12. Dezember 2007
 
Strassenwidmung: Anwohner kann sich nicht dagegen wehren, dass eine von mehreren Zufahrtstraßen gesperrt wird
 
Impressum
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 08 - Die Renten: Wegeunfähigkeit und betriebsunübliche Pausen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 04 - Bestandteile des Lizenzvertrags
 
Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG
 
Einführung Pflichten des Frachtführers - Teil 4
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 27 - Fallgruppen für eine unzumutbare Belästigung
 
BGH Beschluss V ZB 197/12 vom 4. Juli 2013
 
BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 15 - Missachtung der Vorfahrt
 
Fahrverbote - Teil 14 - Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 14 - Geschwindigkeitsüberschreitung II
 
Fahrverbote - Teil 13 - Fahren ohne Fahrerlaubnis
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 13 - Geschwindigkeitsüberschreitung I
 
Fahrverbote - Teil 12 - Fahreignungsregister
 
Fahrverbote - Teil 15 - MPU oder Idiotentest
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 16 - Rotlichtverstoß
 
Fahrverbote - Teil 16 - Führerscheintourismus
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 25 - Probezeit
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 24 - Verstoß gegen sonstige Pflichten
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 23 - Mangelhafter technischer Zustand
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 22 - Verstoß gegen die Ladungssicherung
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 21 - Falsches Abbiegen
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 20 - Atemalkoholtest, Blutentnahme
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 19 - Alkohol am Steuer
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 18 - Falsches Überholen
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 17 - Sicherheitsabstandsunterschreitung
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 12 - Häufigsten Ordnungswidrigkeiten
 
Fahrverbote - Teil 11 - Strafverfahren
 
Fahrverbote - Teil 05 - Ordnungswidrigkeit I
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 05 - Gerichtliches Verfahren
 
Fahrverbote - Teil 04 - Hinweise
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 04 - Bußgeldbescheid
 
Fahrverbote - Teil 03 - Ordnungswidrigkeit
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 03 - Ordnungswidrigkeitenverfahren
 
Fahrverbote - Teil 02 - Nebenstrafe im Strafrecht
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 02 - Fahrlässigkeit
 
Fahrverbote - Teil 01 - Fahrverbot
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 06 - Rechte als Betroffener
 
Fahrverbote - Teil 06 - Ordnungswidrigkeiten II
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 11 - Rechtfertigungsgründe
 
Fahrverbote - Teil 10 - Führerscheinentzug
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 10 - Absehen vom Fahrverbot II
 
Fahrverbote - Teil 09 - Gründe II
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 09 - Absehen vom Fahrverbot I
 
Fahrverbote - Teil 08 - Gründe I
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 08 - Punkte im Straßenverkehrsregister
 
Fahrverbote - Teil 07 - Absehen vom Fahrverbot
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 07 - Rechtsfolgen
 
Verkehrsordnungswidrigkeiten - Teil 01 - Allgemeines zur Ordnungswidrigkeit
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Verkehrsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Kaiser bietet Vorträge, Seminare und Schulungen zu folgenden Themen an

  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
  • Das neue Punktesystem - Flensburg alt und neu 
  • Führerscheinentzug und Fahrverbote vermeiden

 
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28